Allgemeine Geschäftsbedingungen des 2of Network Projects:
2of Network Project stellt dem Kunden den bestellten Service
mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie
eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich
zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung: Die
AGB's sind im Internet jederzeit unter folgendem Link zu
erreichen "http://www.2of.de/". Der Kunde erkennt die
AGB's von 2of Network Project auf dem Bestellformular
an.
1. Die Zahlung der Entgelte erfolgt zunächst nur per
Überweisung. Der Kunde muss jeweils im voraus für die
ersten 3 Monate bezahlen. Wir empfehlen einen
Dauerauftrag anzulegen. Alternativ kann eine
Einzugsermächtigung erteilt werden.
2. Eine Woche vor Ablauf des Accounts erhält der Kunde eine
E-Mail mit einer Zahlungs-Erinnerung. Wird der Betrag
nicht bezahlt, wird der Account geschlossen, jedoch nicht
gelöscht. Sie können den Account noch bis zu einem
unbezahlten Monat "releasen", ist dies nicht der Fall,
geht 2of Network Project davon aus das der Account
nicht mehr benötigt wird und löscht diesen endgültig.
3. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu
seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff
Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor
Missbrauch und Verlust zu schützen. Der Kunde haftet
für Schäden die durch seinen Account entstehen.
4. 2of Network Project beginnt mit den Leistungen unmittelbar
nach Erhalt der Überweisung oder eines sonstigen
Zahlungsvorganges.
5. 2of Network Project ist nicht in der Lage, alle bei der
Bestellung angegebenen Daten des Kunden zu
verifizieren. Im Falle einer absichtlichen Falschangabe
der Kundendaten wird der Vertrag nichtig.
2of Network Project wird in so einem Fall keine
Rückerstattung von bereits gezahlten Entgelten
vornehmen und den Account sofort löschen.
6. 2of Network Project strebt an, den Betrieb von 2of Network
Project rund um die Uhr sicherzustellen. 2of Network
Project kann jedoch nicht gewährleisten, dass Zugang
oder Benutzung ununterbrochen oder fehlerfrei möglich
sind. 2of Network Project behält sich insbesondere vor,
den Betrieb für Wartungsarbeiten und ähnliches
kurzfristig zu unterbrechen. Auf das vom Kunde zu
entrichtende Entgelt haben derartige Unterbrechungen keinen
Einfluss. Bei Ausfällen wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches von 2of Network Project
liegenden Störung erfolgt ebenso keine Rückvergütung
des Entgelts.
7. 2of Network Project haftet nicht für
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung, es sei
denn, dass ihr oder einem ihrer Mitarbeiter vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden
kann. Auch im übrigen haftet 2of Network Project nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2of Network
Project haftet auch nicht dafür, dass übermittelte
Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der
Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende
Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat. 2of
Network Project übernimmt auch keinerlei Haftung für
Schadensverursachende Ereignisse, die im Bereich des
jeweiligen Leitungsproviders, regelmäßig der Deutschen
Telekom AG, auftreten. 2of Network Project haftet nicht
für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die
aufgrund höherer Gewalt oder auf Ereignissen beruhen,
die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere
Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der
Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways
anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen
Leitungsproviders, sowie Störungen, die im
Risikobereich der Netzprovider liegen.
8. 2of Network Project übernimmt keinerlei Haftung für den
Verlust der im EDV-System des 2of Network Project
gespeicherten Daten. Eine Verpflichtung des 2of Network
Project von diesen Datensicherungskopien zu erstellen,
besteht nicht. 2of Network Project übernimmt auch keine
Haftung für die Verbreitung von vertraulichen Daten, die
im EDV-System des 2of Network Project gespeichert
sind.
9. 2of Network Project haftet keinesfalls für Schäden, die dem
Kunden im Rahmen der Nutzung von 2of Network
Project durch Dritte entstehen. 2of Network Project wird
im Rahmen des Stands der Technik angemessene
Schritte unternehmen, um Schädigungen durch Dritte zu
verhindern.
10. 2of Network Project hat das Recht, die
Registrierungsdaten einzelner Kunde zu löschen und den
Zugang zum 2of Network Project zu verhindern. Dies gilt
insbesondere dann, wenn ein an 2of Network Project zu
zahlendes Entgelt nicht fristgerecht bezahlt wird, wenn
ein Kunde gegen diese Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen verstößt, oder wenn der mögliche
Missbrauch eines Passwortes vorliegt.
11. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass 2of Network Project Daten des Kunden speichert
und verwendet, soweit 2of Network Project dies im
Zusammenhang mit dem Betrieb von 2of Network
Project für notwendig oder sinnvoll hält. Der Kunde
erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass 2of
Network Project Namens- und Adressdaten der
registrierten Kunde an Dritte weitergibt, soweit diese
Weitergabe im Zusammenhang mit der Nutzung vom 2of
Network Project steht. Eine Weitergabe zu anderen
Zwecken (z.B. Werbezwecke) erfolgt nicht. Kunde
können der Weitergabe von Namens- und Adressdaten
an Dritte jederzeit schriftlich widersprechen. Ebenso
erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle
Zugriffe auf die 2of Network Project Shells protokolliert
und gespeichert werden. Diese Daten werden
ausschließlich für interne Zwecke der 2of Network
Project genutzt, soweit dies für den Betrieb der 2of
Network Project erforderlich oder sinnvoll ist und Dritten
nicht zur Verfügung gestellt.
12. 2of Network Project hat das Recht, den Betrieb von 2of
Network Project ohne Angabe von Gründen jederzeit
einzustellen. In diesem Fall werden den Kunden bereits
gezahlte Entgelte für noch nicht in Anspruch genommene
Leistungen anteilig erstattet.
13. 2of Network Project behält sich das Recht vor, diese
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit zu
ändern. Die geänderten Bedingungen werden rechtzeitig
vor dem Beginn der Wirksamkeit der Änderungen online
zur Verfügung gestellt und die Kunden werden schriftlich
darüber in Kenntnis gesetzt. Widerspricht der Kunde den
geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung,
spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese
entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht
der Kunde fristgemäß, ist 2of Network Project
berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen,
an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten
sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu
erfolgen.
14. Es ist ausdrücklich verboten, über 2of Network Project
das friedliche Zusammenleben im Internet zu stören
(Netiquette). Dies betrifft insbesondere IRC (Internet
Relay Chat) Takeover, Floods u.ä. Die Belästigung
anderer User im Internet, auch Kunden anderer
Anbieter, führt zur umgehenden Sperrung, in schweren
fällen zur Strafanzeige und Löschung des 2of Network
Project Zugangs, ohne das dies dem Kunden gesondert
mitgeteilt wird. Sollte trotz Abmahnung gegen diese
Bedingungen verstoßen werden, ist 2of Network Project
berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund
fristlos zu kündigen.
15. Es ist ausdrücklich verboten, 2of Network Project Shells
oder Webspace, als Warez-Ftp-Server zu nutzen. Wird
dagegen verstoßen, kann 2of Network Project das
Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Frist kündigen und somit den Account löschen.
16. Bei folgegen Ursachen wir der Account für immer
stillgelegt, das Vertragsverhältnis wird ohne Einhaltung
einer Frist gekündigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung
der Gebühren für den angebrochenen Monat besteht
nicht: Irc War (Takeover, Retakes, Floods jeglicher Art)
und Spamming jeglicher Art. Eintragen eines weiteren
Users auf einem BNC(Bouncer)
17. Bei Sperrung des Accounts wird der Kunde per E-Mail
benachrichtigt.
18. Die Benachrichtigung durch elektronische Post (e-Mail) ist
einer schriftlichen Benachrichtigung gleichzusetzen.
19. Sponsorings werden vom Geschäftsführer genehmigt.
2of Network Project behält sich vor, ohne Angabe von
Gründen das Sponsoring einzustellen.
19.1. Dem Kunden steht bei einem Sponsoring 1 Shell
Zugang und max. 2 IP Adressen zur Verfügung.
19.2. Bei einem Sponsoring muss für 2of Network Project
Werbung in den entsprechenden Channels gemacht
werden oder per Banner auf einer Website.
20. Bei einem Verstoß gegen diese AGB behält sich 2of
Network Project vor jederzeit die Leistungserbringung
ohne Vorwarnung einzustellen. Es erfolgt eine Information
per eMail.
21. Diese AGB finden Sie zum Download in Unserem
Dokumenten Bereich.
22.Gerichtsstand ist Wuppertal.
SCHUFA - KLAUSEL
Ich/Wir willige(n) ein, dass 2of Network Project, Olaf
Fackin der für meinen/unseren Wohnsitz zuständigen
SCHUFA - Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung) Daten über die
Beantragung, die Aufnahme und Beendigung dieses
Vertrages übermittelt und Auskünfte über mich/uns von
der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird 2of Network
Project, Olaf Fackin der SCHUFA auch Daten aufgrund
nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung
wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei
unbestrittener Forderung sowie
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages
melden. Diese Meldungen dürfen nach dem
Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur
Wahrung berechtigter Interessen von 2of Network
Project, Olaf Fackin, eines Vertragspartners der SCHUFA
oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch
meine/unsere schutzwürdigen Belange nicht
beeinträchtigt werden.
Die SCHUFA speichert die Daten, um den ihr
angeschlossenen Kreditinstituten,
Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften,
Einzelhandelsunternehmen einschließlich des
Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die
gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an
Konsumenten geben bzw. Telekommunikationsdienste
anbieten, Informationen zu Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von Kunden geben zu können. An
Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen
und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können
zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten
übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten Ihren
Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein
berechtigtes Interesse an der
Datenübermittlung
glaubhaft darlegt. Die SCHUFA übermittelt
nur
projektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers;
subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und
Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA Auskünften nicht
enthalten.
Ich kann/wir können Auskunft bei der SCHUFA über die
mich/uns betreffenden, gespeicherten Daten erhalten.
Ich/wir willige(n) ein, dass im Falle eines
Wohnsitzwechsels die vorgenannte SCHUFA die Daten
an die dann zuständige SCHUFA übermittelt.